Bankgarantien

Die Bankgarantie ist ein abstraktes, d.h. unabhängig vom Grundgeschäft bestehendes Zahlungsversprechen einer Bank in Form einer Garantie, durch die diese die finanzielle Absicherung des Auftrags ihres Kunden übernimmt, sodass ein bestimmter Erfolg eintritt bzw. ein bestimmter Schaden nicht eintritt. Die Bankgarantie wird im Außenhandelsgeschäft angewendet und dient entweder der Absicherung der Bezahlung eines Betrages sog. Zahlungsgarantie, oder es handelt sich um eine Ausfallhaftung gegenüber dem Garantiebegünstigten für eine eventuell nicht planmäßige Abwicklung eines Geschäfts besonders  im Zusammenhang mit größeren Projekten, wie etwa der Errichtung eines umfangreichen Bauwerks. Weitere Grantieformen sind Bietungsgarantie, Leistungsgarantie und Liefergarantie, Anzahlungsgarantie und Auszahlungsgarantie oder Gewährleistungsgarantie.

Die Bank verspricht in aller Regel, den Garantiebetrag bereits auf erstes Anfordern des Garantiebegünstigten zu zahlen, sodass dieser nur behaupten muss, der Garantiefall, also das im Garantievertrag genau bezeichnete schadensträchtige Ereignis sei eingetreten. Die Richtigkeit der Behauptung wird von der Bank nicht geprüft. Bankgarantien können als direkte Garantien erstellt werden, d.h. sie werden direkt gegenüber dem Begünstigten erstellt, oder als indirekte Garantien, bei denen die Bank den Auftrag zur Erstellung über eine andere Bank (Hausbank des Begünstigten) gibt. Weitere Arten: Vertragserfüllungsgarantie, Anzahlungsgarantie, Kreditsicherungsgarantie, Zollgarantie, Prozessgarantie



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